Lebensbescheinigung

Für Renten- und Pensionsansprüche von Senioren wird häufig eine Lebensbescheinigung benötigt.

Beantragung der Lebensbescheinigung:

Persönlich unter Vorlage des Ausweisdokumentes. Mitzubringen ist auch der von der Rentenstelle übersandte Vordruck.

Gebühren:

Bei Rentenansprüchen aus dem Ausland und bei privatversicherten Renten beträgt die Gebühr für die Bescheinigung 8,00 €.
Lebensbescheinigungen für die gesetzliche Rentenversicherung im Inland sind gebührenfrei (§ 64 SGB X).

Unsere Anschrift

Rathaus Wasseralfingen
Stefansplatz 3
73433 Aalen-Wasseralfingen

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Öffnungszeiten

Bezirksamt Wasseralfingen
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr        
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15.00 bis 17.45 Uhr
Freitag, 8.30 bis 11.45 Uhr

sowie nach Vereinbarung.