Muslimisches Gräberfeld

Die muslimische Kultur nimmt einen wichtigen Platz in Aalen ein. Um die muslimische Bestattungskultur in Aalen ebenfalls zu ermöglichen, hat die Stadt Aalen auf dem Friedhof Wasseralfingen ein muslimisches Grabfeld angelegt und bietet dort bereits seit 2004 muslimische Gräber an.

Im Erweiterungsteil des Friedhofes Wasseralfingen wurden 40 muslimische Gräber errichtet, so dass es möglich ist, hier nach islamischer Art bestattet zu werden. Ein wunderschön angelegter Teich verbindet das christliche und das muslimische Grabfeld. Dennoch ist das Grabfeld abseits der restlichen Gräber. Auf dem dort befindlichen Steintisch, der nach Mekka ausgerichtet ist, können die traditionellen Verabschiedungen mit den Trauergebeten stattfinden. Die Bestattung in Tüchern und innerhalb 24 Stunden an Werktagen ist, abhängig von der Anzahl bereits organisierter anderer Bestattungen, ebenso möglich, wie die Durchführung der rituellen Waschung in den Räumlichkeiten des Friedhofes Wasseralfingen. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um die Bestattung nach muslimischen Vorschriften durchführen zu können.

Einzig die Bestattungstiefe unterscheidet sich von den muslimischen Vorschriften. Spricht man in muslimischen Vorschriften von „einer halben Menschenlänge“, so muss in Deutschland eine Tiefe von 1,80 m eingehalten werden.

Derzeit lassen die meisten Muslime die Verstorbenen in den Heimatort überführen, um dort eine traditionelle Bestattung durchzuführen. Eine solche Überführung ist teuer und man hat nur im Urlaub die Möglichkeit, das Grab der Verstorbenen zu besuchen. Um die Kosten von Seiten der Stadt Aalen näher zu bringen, stellen wir Ihnen einige Beispiele vor.

1) Erdbestattung für Erwachsende im muslimischen Grabfeld

Verwaltungsaufwand einschließlich Grabauswahl, sowie das Herstellen und Schließen des Grabes, Aufsicht bei der Bestattung 844,00€
Wahlgrab an Haupt- und Zwischenwegen einfachtief 2.455,00€
Gesamtsumme 3.299,00€

2) Kinderbestattung im muslimischen Grabfeld

Verwaltungsaufwand einschließlich Grabauswahl, sowie das Herstellen und Schließen des Grabes, Aufsicht bei der Bestattung 327,00€
Kindergrab einfachtief 1.116,00€
Gesamtsumme 1.443,00€

Gebühren für Zusatzleistungen

Aufbahrungsraum 268,00€
Aufbahrungsraum mit besonderer Ausstattung zur Waschung 400,00€
Gebühr für die Genehmigung der Errichtung eines Grabmales 63,00€

Die Ruhezeit im muslimischen Grabfeld beträgt für Erwachsene 25 Jahre und für Kinder 15 Jahre. Eine lebenslange Ruhezeit gibt es in diesem Sinne nicht. Die Gräber können aber wiederholt verlängert werden.

Wenn Sie noch weitere Fragen bezüglich der Bestattung auf dem muslimischen Grabfeld haben, können Sie sich gerne telefonisch unter der 07361/9791-0 bei der Friedhofsverwaltung Wasseralfingen melden. 

Gräbervergabe

Was ist bei einem Todesfall als Erstes zu tun?

  1. Herbeirufen eines Arztes zur Feststellung des Todes. (Wenn möglich den Hausarzt)
  2. Tritt der Tod zuhause ein, stellt Ihnen der Arzt die Todesbescheinigung und den Leichenschauschein aus.
  3. Tritt der Tod in Krankenhäusern, Altenheimen oder durch einen Unfall ein, wird die Ausstellung der Todesbescheinigung automatisch veranlasst.
  4. Herbeirufen eines Bestattungsunternehmens, um den Verstorbenen für die Bestattung abholen und vorbereiten zu lassen.
  5. Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist, bis spätestens zum dritten auf den Tod folgenden Werktag. Hierzu führen Sie bitte zwingend die Unterlagen a. bis c. mit:
    a. Leichenschauschein und Todesbescheinigung
    b. Personalausweis des/der Verstorbenen und des/der Anzeigenden
    c. Personenstandsurkunden des/der Verstorbenen:
    - Bei Ledigen oder Personen unter 16 Jahren Geburtsurkunde oder Familienstammbuch der Eltern
    - Bei Verheirateten, Verwitweten oder Geschiedenen, Eheurkunde oder Familienstammbuch.
    - Ferner bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil
    - Bei Verwitweten die Sterbeurkunde des zuvor verstorbenen Ehepartners
  6. Wird ein Testament gefunden, müssen Sie dies dem Nachlassgericht aushändigen. Außerdem müssen die Sterbeurkunde und der Personalausweis des Verstorbenen mitgebracht werden.
  7. Nachdem diese wichtigen Dinge erledigt sind, muss die Bestattungsart festgelegt und eine Grabstätte mit den jeweiligen Mitarbeitern der Stadt Aalen ausgewählt werden.

Zuständige Person

Bezirksamt Wasseralfingen
Karin Pfendt
Tel.: 07361 52-2215

Muslimisches Gräberfeld

Im Jahr 2004 hat die Stadt Aalen auf dem Friedhof Wasseralfingen ein muslimisches Gräberfeld errichtet. In diesem Teil des Friedhofes können alle verstorbenen muslimischen Einwohner der Stadt Aalen beerdigt werden. Bei der Errichtung der Beerdigungsfläche wurde darauf geachtet, dass auf diesem Grabfeld zuvor keinerlei Beerdigungen vorgenommen wurden. Die Gräber auf diesem Gräberfeld wurden nach Mekka hin ausgerichtet.

Vorliegen eines Sterbefalles
Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen verpflichtet, einen Arzt mit der Feststellung der Todesursache zu beauftragen. Alles Weitere wird in der Regel durch ein Bestattungsinstitut erledigt.

Beerdigung nach islamischen Regeln
Um dem islamischen Glauben entgegen zu kommen, ist das Bestattungsgesetzt im April 2014 geändert worden. Nach § 39 (1) Bestattungsgesetz "…können in den Fällen, in denen die Religionszugehörigkeit eine Bestattung ohne Sarg vorsieht, die Verstorbenen in Tüchern erdbestattet werden, sofern keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind. Für den Transport Verstorbener bis zur Grabstätte sind geschlossene Särge zu verwenden…..". Eine weitere Gesetzesänderung im Bestattungsgesetz ist die Verkürzung der Wartezeit vom Todeszeitpunkt bis zur Bestattung. Nach § 36 (1) Bestattungsgesetz dürfen Verstorbene bestattet werden, wenn durch ärztliche Leichenschau jede Möglichkeit eines Scheintods ausgeschlossen ist.

Waschung und Gebete
Im Friedhofsgebäude auf dem Friedhof Wasseralfingen gibt es eine Aussegungshalle sowie einen Waschraum, in welchem die rituelle Waschung des Verstorbenen durchgeführt werden kann. Die Gebühren für die Nutzung des Raumes sind der jeweils gültigen Gebührenordnung der Stadt Aalen zu entnehmen. Dieser Raum kann auch dann genutzt werden, wenn der Verstorbene in die Heimat überführt werden soll. Einen Gebetstisch gibt es direkt am Grabfeld.

Ruhezeiten
Die Ruhezeiten für Erwachsene betragen 25 Jahre und die Ruhezeiten für Kinder 15 Jahre.

Grabarten
Auf dem muslimischen Gräberfeld befinden sich Wahlgräber für Erwachsene und für Kinder. Das Nutzungsrecht beträgt in diesem Fall erstmals die Länge der Ruhezeit. Ist die Ruhezeit abgelaufen, kann das Grab erneut verlängert werden.

Außerdem werden Reihengräber für Erwachsene und für Kinder angeboten. In diesen Reihengräbern kann jeweils ein Leichnam bestattet werden. Das Nutzungsrecht an Reihengräbern ist nur für den Zeitraum der Ruhezeiten zu erwerben. Die Nutzungsfristen der Reihengräber kann nicht verlängert werden und müssen nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt werden.

Grabgestaltung und -pflege
Grundsätzlich ist es für die Angehörigen möglich, die Gräber nach ihren Glaubensregeln zu gestalten. Hierbei sind jedoch einige für alle Friedhofsnutzer in der Friedhofsordnung verbindlich vorgeschriebene Regeln zu beachten. Die Grabstellen sind so anzulegen, zu gestalten und instand zu halten, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtheit gewahrt wird. Unter anderem ist verwelkter Grabschmuck zu entfernen, die Gräber sind von Unkraut frei zu halten und ihre Bepflanzung darf nicht in Nachbargräber oder in Wege hineinwachsen. Grabhügel sind nicht zulässig. Weitere Vorschriften können der Friedhofsordnung der Stadt Aalen entnommen werden.

Grabstein
Die Aufstellung von Grabsteinen ist genehmigungspflichtig. Genehmigungen sind bei der Friedhofsverwaltung vor der Aufstellung zu beantragen. Die Grabmale müssen nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks fundamentiert und befestigt werden. Ortsansässige Steinmetze kennen in der Regel die zulässigen Grabmalarten und –größen und füllen die Antragsformulare aus.

Kosten
Bei einer Beisetzung entstehen Kosten für die Leistungen der Friedhofsverwaltung, die in der Gebührenordnung für die städtischen Friedhöfe festgelegt sind. Dazu gehören
u. a. die Gebühren für den Grabkauf, das Öffnen und Schließen des Grabes (Grabherstellung), die Benutzung der Aussegnungshalle, die Benutzung des Raumes für die Waschung oder der Aufbahrungsräume sowie eine Grundgebühr.