Plakatiererlaubnisse

Sondernutzungserlaubnis zum zeitlich befristeten Aufstellen von Plakaten anlässlich von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Antragstellung:
schriftlich/persönlich

Benötigte Unterlagen:

  • Angaben über Anzahl und Größe der Plakate sowie Dauer der Plakatierung
  • Angabe der Veranstaltung und des Verantwortlichen für die Plakatierung
  • Entwurf des Plakats/Großflächenplakats

Gebühr:
je Plakat je angefangene Woche zwischen 2 und 5 €
einmalige Verwaltungsgebühr: 20,00 €

Zuständige Dienststellen