Plakatiererlaubnisse
Sondernutzungserlaubnis zum zeitlich befristeten Aufstellen von Plakaten anlässlich von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Antragstellung:
schriftlich/persönlich
Benötigte Unterlagen:
- Angaben über Anzahl und Größe der Plakate sowie Dauer der Plakatierung
- Angabe der Veranstaltung und des Verantwortlichen für die Plakatierung
- Entwurf des Plakats/Großflächenplakats
Gebühr:
je Plakat je angefangene Woche zwischen 2 und 5 €
einmalige Verwaltungsgebühr: 20,00 €
Zuständige Dienststellen
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