Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger

Die Pflicht der Straßenanlieger Gehwege, Fußwege, gemeinsame Fuß-/Radwege sowie Flächen am Rande von Straßen für die Fußgänger zu reinigen, zu räumen und zu bestreuen.

Die näheren Einzelheiten sind in der örtlichen Streupflichtsatzung geregelt.

Unsere Anschrift

Rathaus Wasseralfingen
Stefansplatz 3
73433 Aalen-Wasseralfingen

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Öffnungszeiten

Bezirksamt Wasseralfingen
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr        
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15.00 bis 17.45 Uhr
Freitag, 8.30 bis 11.45 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

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