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| Informationen zu Windkraftanlagen in Aalen |
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Für die Stadt Aalen haben die Reduzierung von CO2-Emissionen und damit der Klimaschutz zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Sicherung der Energieversorgung einen sehr hohen Stellenwert, was beispielsweise in der beschlossenen Klimaschutzkonzeption zum Ausdruck kommt. Im Land Baden-Württemberg sollen bis zum Jahr 2020 mindestens 10 Prozent des Strombedarfs aus „heimischer“ Windkraft gedeckt werden, wozu landesweit ungefähr 1200 Großwindkraftanlagen erforderlich sind.

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Die Stadt Aalen stellt sich dem Thema Klimaschutz schon seit langem. Richtungsweisende Entscheidungen hierzu hat der Gemeinderat insbesondere mit der 2010 beschlossenen Klimaschutzkonzeption getroffen.

Windenergie als wesentlicher Bestandteil der Nutzung erneuerbarer Energien in unserer Region
Die Energiewende in Deutschland soll vorangebracht und die energetische Nutzung von Kernkraft beendet werden. In Baden-Württemberg bestehen insbesondere bei der Nutzung der Windenergie noch erhebliche Ausbaupotentiale.
Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage werden regionalbedeutsame Standorte für die Errichtung von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg in den Regionalplänen dargestellt. Außerhalb der in der Raumnutzungskarte dargestellten Vorranggebieten sind die Errichtung und der Betrieb von regionalbedeutsamen Windenergieanlagen bislang ausgeschlossen. Auch die Landesregierung von Baden-Württemberg möchte die Nutzung von Windenergie stärker fördern und hat die Absicht eine zeitnahe Änderung des Landesplanungsgesetzes zu beschließen, sodass die neuen Regelungen zur Windkraft bereits Anfang September 2012 in Kraft treten sollen. Es ist geplant, den Teilbereich Windenergie in den Regionalplänen gesetzlich insoweit aufzuheben, dass Vorrangflächen für Windkraftanlagen in den Regionalplänen keine Ausschlusswirkung für Windkraft außerhalb dieser Vorrangflächen bewirken. Somit ist die Errichtung auch von raumbedeutsamen Windkraftanlagen als privilegierte Vorhaben überall im Außenbereich möglich, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine Erschließung gesichert werden kann.
Die Kommunen haben jedoch gemäß Baugesetzbuch die Möglichkeit, in ihren Flächennutzungsplänen (FNP) sogenannte Konzentrationszonen bzw. Sonderbauflächen für Windkraft darzustellen. Außerhalb dieser Zonen ist der Bau von Windkraftanlagen ausgeschlossen. Es ist deshalb vorgesehen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien aufzustellen um zeitnah Rechtssicherheit zu schaffen. Planungsraum ist hierbei das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen .
Falls keine Konzentrationszonen im FNP dargestellt würden, würde die Genehmigung alleine über ein immissionsschutz-rechtliches Genehmigungsverfahren erfolgen. Genehmigungsbehörde bei Bauanträgen für raumbedeutsame Windkraftanlagen ist das Landratsamt als Immissionsschutzbehörde.
Die genannten energetischen Ziele brauchen einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Nur bei einem Flächennutzungsplanverfahren ist –im Gegensatz zu einem rein Immissionsschutzrecht-lichen Verfahren- eine Bürgerbeteiligung in mehreren Schritten vorgesehen.




Sitzungsvorlage "Aufstellungsbeschluss sachlicher Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien (Teilbereich Windkraft und Teilbereich Photovoltaik)"
Im Rahmen der Vorberatungen haben sich alle politischen Gremien der Stadt Aalen dazu entschlossen, von der Steuerungsmöglichkeit des Flächennutzungsplans inklusive der nur hier gegebenen Möglichkeit einer umfassenden Bürgerbeteiligung Gebrauch zu machen. Die endgültige Entscheidung zur Aufstellung des „sachlichen Teilflächennutzungsplans Erneuerbare Energien (Teilbereich Windkraft und Teilbereich Photovoltaik) trifft der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012.

Eine inhaltliche Festlegung ist mit diesem Beschluss jedoch noch nicht verbunden. Diese erfolgt erst im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Flächennutzungsplans. Grundlage für zukünftige Konzentrationszonen für raumbedeutsame Windenergieanlagen im FNP werden dabei die Windkraft - Suchräume des Regionalverbands Ostwürttemberg sein.
47 Windenergieanlagen bislang in Ostwürttemberg
Im Bereich der Region Ostwürttemberg wurden bisher 47 raumbedeutsame Windenergieanlagen – davon 7 bei Waldhausen - gebaut. Da die bisher in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete für Windkraftanlagen für das Ausbauziel von mindestens 10% Strom aus Windenergie bis 2020 in Baden-Württemberg nicht ausreichen, müssen neue Standorte gefunden werden. Die Umsetzung der Energiewende kann nur durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen und unter Einbeziehung, Unterstützung und Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger erreicht werden, weshalb die Stadt Aalen bei der Bewertung von Suchräumen und später bei der Festlegung von Vorranggebieten die Interessen der Einwohner der Gesamtstadt sehr ernst nimmt. Schließlich werden die bis zu 200 m und zukünftig auch noch höheren Anlagen meist weithin sichtbar sein.

Suchräume Windenergie des Regionalverbands Ostwürttemberg, Informelle Beteiligung der Kommunen und der Bürgerschaft
Der Regionalverband Ostwürttemberg hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2011 die derzeitigen Planungen für die Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung verabschiedet. Mit diesem Planungsstand sind so genannte Suchräume als potentielle Standorte für Windenergieanlagen erarbeitet worden, die vor dem Hintergrund der bestmöglichen Windhöffigkeit und geringstmöglichen Konfliktsituation eine substanzielle Nutzung der Windenergie ermöglichen.
Die Gemeinden im Bereich der Region Ostwürttemberg wurden aufgefordert bis 17.02.2012 beim Regionalverband eine Stellungnahme zu den dargestellten Suchräumen abzugeben. Auch Bürger der Region und weitere Interessierte haben die Möglichkeit, Anmerkungen zu machen (siehe www.ostwuerttemberg.org).
Basis für die vom Regionalverband zur Stellungnahme übersandten Suchräume ist der Windatlas des Landes Baden-Württemberg

Vor dem Hintergrund der bestmöglichen Windhöffigkeit („Höffigkeit“ ist ein Begriff aus dem Bergbau - Hoffnung auf eine gute Ausbeute) und der geringstmöglichen Konflikte hat der Regionalverband im Gebiet der Stadt Aalen die in der nachfolgenden Karte abgegrenzten Suchräume RV 1 bis RV 11 ermittelt. Der Gemeinderat der Stadt Aalen hat die Verwaltung beauftragt, die ergänzenden Suchräume Aalen 1 bis Aalen 4 dem Regionalverband ebenfalls zur weiteren Prüfung zu melden.
Folgender Beschluss wurde vom Gemeinderat der Stadt Aalen am 15.2.2012 gefasst:
- „Die vom Regionalverband vorgeschlagenen Suchräume (Anlage C) sollen weiter untersucht werden.
- Die dargestellten zusätzlichen Suchräume (Aalen 1-4, Anlage D) sollen dem Regionalverband mitgeteilt werden.
- Künftige Beschlüsse des Gemeinderats sollen in Bezug auf die Ausweisung möglicher Vorrangflächen im Bereich der Stadt Aalen dem Regionalverband zeitnah mitgeteilt werden mit dem Ziel, möglichst kongruente Vorrangflächen für raumbedeutsame Windkraftanlagen im Bereich Regionalplan wie Flächennutzungsplan ausweisen zu können.



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