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Aktion Sauberes Aalen
GOB-Trupp unterwegs
Hotline geschaltet
Gelbe Säcke
Neue, größere Müllbehälter aufgestellt
Bußgelder gelten seit 1. August 2004
Bußgelder gelten seit 1. August 2004

Seit 1. August 2004 erhebt die Stadt Aalen im Rahmen ihrer Aktion „Sauberes Aalen“ Bußgelder für weggeworfene Kleinabfälle.


Bei der Verabschiedung des Konzeptes „Sauberes Aalen“ waren sich Gemeinderat und Verwaltung einig, dass neue Müllbehälter, die Erhöhung der Reinigungsintervalle, eine Putz-Hotline und ein GOB-Trupp allein nicht ausreichen, die Stadt sauber zu halten. Es müssen auch maßvolle Sanktionen folgen, wenn jemand gegen die Sauberkeit verstößt.

So sieht die Polizeiliche Umweltschutzverordnung der Stadt vor, dass für das Wegwerfen von Kippen, Kaugummi oder Papiertaschentücher zehn Euro fällig werden. Wirft jemand Essensreste, Einwickelpapier, Zeitungen , Dosen, Flaschen, Zigarettenschachteln oder seine Bananenschale auf den Boden oder in Parkanlagen, so wird er künftig mit zwanzig Euro zur Kasse gebeten. 25 Euro werden fällig für Hundekot und gar 35 Euro sind zu zahlen, wenn ganze Zeitungsbündel oder Werbedruckbündel weggeworfen werden oder gar ein Aschenbecherinhalt auf der Straße oder in Grünanlagen landet.

Der Gemeindliche Vollzugsdienst und die Polizei werden die Einhaltung der neuen Bußgeldregeln überwachen.
Verwarnungsgelder

Tatbestand Verwarnungsgeld
Kaugummi 10 Euro
Zigarettenkippen 10 Euro
Papiertaschentuch und Ähnliches 10 Euro
Bananenschalen, Essensreste und Ähnliches 20 Euro
Einwickelpapier, einzelne Zeitungen und Ähnliches 20 Euro
Zigarettenschachtel 20 Euro
Dosen, Flaschen und Ähnliches 20 Euro
Aschenbecherinhalt 25 Euro
Hundekot 25 Euro
Zeitungsbündel, Werbedruckbündel und Ähnliches 35 Euro
Dosen, Flaschen und Ähnliches, wenn scharfkantig 40 Euro

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