Wohnsitzerklärungen

Wohnsitzerklärungen werden immer am (neuen) Hauptwohnsitz gemeldet. Wenn Sie z.B. hier in Aalen Ihren Nebenwohnsitz haben und dieser zum Hauptwohnsitz erklärt werden soll oder der bisherige auswärtige Hauptwohnsitz aufgegeben wird, müssen Sie zur Wohnsitzerklärung persönlich beim Bürgeramt Aalen oder einer Außenstelle vorsprechen. Nach der Erklärung und Eintragung im Melderegister werden die Ausweisdokumente entsprechend geändert.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweisdokumente

Unsere Anschrift

Rathaus Wasseralfingen
Stefansplatz 3
73433 Aalen-Wasseralfingen

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Öffnungszeiten

Bezirksamt Wasseralfingen
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr        
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15.00 bis 17.45 Uhr
Freitag, 8.30 bis 11.45 Uhr

sowie nach Vereinbarung.